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Reisemängel, Leistungsstörungen

Ihre Ansprüche auf Abhilfe von Reisemängeln oder Ersatzunterkunft / Reisepreisminderung / Rückerstattung des Reisepreises / Schadenersatz wegen entgangener Urlaubsfreude oder nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit / Auslagenerstattung / Reisegepäckerstattung

nach

  • dem Reiserecht des BGB, § 651 c BGB Abhilfe
  • dem Reiserecht des BGB, § 651 d BGB Minderung
  • dem Reiserecht des BGB, § 651 e BGB Kündigung
  • dem Reiserecht des BGB, § 651 f BGB Schadenersatz

Wir kommunizieren neben Deutsch in den Sprachen Englisch, Französisch sowie Italienisch. Gerne beantworten wir Ihre Fragen bei einem Termin in unserer Kanzlei, per E-Mail oder telefonisch.